Tageslosung Kasse: Deine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Kasse mit Tageslosung

Bei der Kassenführung tauchen verschiedene Begriffe auf, die alle etwas miteinander zu tun haben, aber nicht verwechselt werden dürfen. In diesem Beitrag erfährst du, was man unter “Tageslosung Kasse” versteht, wie sie ermittelt wird, wozu man sie benötigt und was man sonst noch beachten sollte.

Tageslosung Erklärung und Definition

Die gute Nachricht vorweg: Die Tageslosung ist ein leicht verständliches Thema, an dem sich wohl keiner den Kopf zerbrechen wird, denn die “Tageslosung Kasse” ist ganz einfach der Fachbegriff für die Tageseinnahmen. Es ist also der Gesamtbetrag, der sich den ganzen Tag über in deiner Kasse anhäuft oder anders gesagt: Die Summe der Bareinnahmen für Verkäufe oder Dienstleistungen an einem bestimmten Tag.

Tageslosung Kasse: So wird sie ermittelt

Es gibt zwei Ansätze, um die Tageslosung festzustellen: direkt, indem alle Kassenzettel zusammengezählt werden oder anhand einer Rückrechnung. 

Die direkte Ermittlung der Tageslosung

Bei diesem Verfahren muss bei jedem Verkauf ein Kassenzettel ausgefüllt oder ausgedruckt werden. Ein Exemplar geht an den Kunden und ein anderes (oder der Durchschlag des Originals) bleibt in der Verkaufsstelle. Nach Kassenschluss können dann die Beträge aller Kassenzettel zusammengezählt werden und schon steht die Tageslosung der Kasse fest.

Dieses Vorgehen ist natürlich nur in Geschäften mit einer beschränkten Anzahl von Kunden oder Verkäufen pro Tag möglich. In einem Laden mit zahlreichen Barverkäufen an viele und unbekannte Kunden muss die Kassen-Tageslosung rechnerisch ermittelt werden.

Die Ermittlung der Tageslosung anhand einer Rückrechnung

Bei der rechnerischen Ermittlung der Tageslosung wird das Geld in der Kasse täglich nach Geschäftsschluss ausgezählt. Im Zählprotokoll werden Stück für Stück für jede Münze und für jeden Geldschein die Anzahl und der Betrag eingetragen, was schlussendlich einen Gesamtbetrag für den aktuellen Kassenbestand ergibt.

Achtung: Kassenbestand und Tageslosung Kasse sind zwei unterschiedliche Angaben, wobei der Kassenbestand, bzw. die Kassenbestände, bei Geschäftsbeginn und bei Geschäftsschluss als Berechnungsgrundlage für die Tageslosung der Kasse dienen.

Grundberechnung für die Tageslosung Kasse:

Die Grundberechnung kann ganz einfach in folgender Formel festgehalten werden:

Kassenbestand (= Bargeld in der Kasse bei Geschäftsschluss)
– Kassenbestand bei Geschäftsbeginn (bzw. des Vortags)

= Tageslosung Kasse

In den meisten Kassen gibt es aber noch andere Bewegungen, die natürlich auch festgehalten werden müssen. Deshalb wird die Formel bei Bedarf noch erweitert:

Kassenbestand

+ Betriebsausgaben in bar

+ Privatentnahmen

+ Einzahlungen von der Kasse auf das Bankkonto
– Kassenbestand des Vortages
– Einlagen vom Bankkonto in die Kasse
– Privateinlagen/sonstige Einlagen
= Tageslosung Kasse

Verfahrensdokumentation erstellen

Tageslosung Kasse: Wozu braucht es sie eigentlich überhaupt?

Ganz einfach: sie ist ein Bestandteil  der Buchführung, also zur Dokumentation aller Geschäftsvorfälle, zu der alle Handelsunternehmen gemäß dem Handelsgesetzbuch (§§ 238 ff HGB) und der Abgabenordnung (§§ 145 ff AO) verpflichtet sind. Diese Buchführung dient insbesondere dem Finanzamt als Grundlage der Berechnung der Steuerabgaben.

Kassenbuch und Kassenbericht

Bilanzierungspflichtige Gesellschaften und größere Gewerbetreibende mit einem jährlichen Gewinn ab € 60.000 und/oder einem  jährlichen Umsatz ab € 600.000 müssen ein Kassenbuch führen, in dem nach Möglichkeit jeder Geschäftsvorfall oder bei Warenverkauf an unbekannte Personen die Tageslosung der Kasse festgehalten wird.

Du musst auch deine Bareinnahmen und -ausgaben korrekt festhalten. Vergiss also ja nicht auf einen Kassenbericht! Wenn du dein Kassenbuch und deinen Kassenbericht nach den gesetzlichen Vorgaben führst, bist du auf der sicheren Seite.

Wer von der Pflicht der Kassenbuchführung befreit ist, muss dennoch einen täglichen Kassenbericht führen, in dem der Kassenbestand des Vortags, die Wareneinkäufe und Nebenkosten, die Privatausgaben und –einlagen und sonstige Einnahmen und schließlich als Endresultat die Tageslosung festgehalten werden.

Und natürlich dürfte es auch jeden Unternehmer selbst interessieren, was täglich in seine Kasse gelangt, insbesondere wenn die Bareinnahmen den Hauptbestandteil seines Umsatzes und des Gewinns ausmachen. Da der Kassenbestand niemals negativ sein kann, sollte die Ermittlung der Tageslosung in der Kasse eigentlich immer ein erfreuliches Ereignis sein!   

Kurz erklärt: Der Unterschied zwischen Kassenbuch und Kassenbericht

Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen einem Kassenbuch und einem Kassenbericht? Man könnte meinen, es handle sich hier um Synonyme – aber dem ist nicht so. Denn Kassenberichte können als Bestandteil des Kassenbuchs angesehen werden. Wir zeigen dir, welche Unterschiede du beachten musst.

Das Kassenbuch

Hier werden Geschäftsvorfälle erfasst, die in bar bezahlt wurden. Die Aktivposten werden im Umlaufvermögen als Saldo dargestellt. 

Der Kassenbericht

Beim Kassenbericht sieht es ein wenig anders aus. Hier erfasst du den täglich ausgezählten Bestand der Kasse.

 

Wichtig: Sei gründlich! Jeder Cent zählt. Der Bestand der Kasse ergibt durch eine Rückrechnung genau die Einnahmen des Tages.

 

Als Grundlage für ein ordnungsgemäß geführtes Kassenbuch dienen deine täglichen Kassenberichte. Sei daher unbedingt sorgfältig bei der Erstellung.

Muss ich überhaupt ein Kassenbuch erstellen?

Diese Frage stellen sich viele Unternehmer. Gibt es eine Pflicht, einen Kassenbericht bzw. ein Kassenbuch zu führen? Nun, eines steht fest: 

 

Wer bilanzierungspflichtig ist, muss auch ein Kassenbuch führen.

 

Anhand der nachfolgenden Beispiele möchten wir dir verdeutlichen, wann du dazu verpflichtet bist, ein Kassenbuch zu führen.

Beispiele: Wer muss Kassenbuch und Kassenberichte erstellen?

Gewerbetreibende sind normalerweise dazu verpflichtet, einen Kassenbericht zu erstellen. Wenn du jedoch die Gewinn- sowie Umsatzgrenzen von 60.000 € bzw. 600.000 € unterschreitest, musst du keine Kassenberichte erstellen.

 

Du bist Freiberufler? Dann hast du Glück, denn du musst kein Kassenbuch bzw. Kassenberichte erstellen.

Gesellschaften sind grundlegend dazu verpflichtet, Kassenberichte zu erstellen. Hier gibt es aber auch ein paar Ausnahmen:

  • GbR
  • PartG

Jedoch entscheidet hier der Einzelfall und die individuelle Situation. Denn aus verschiedenen anderen Gründen kann sich bei diesen Gesellschaftsformen die Bilanzierungspflicht ergeben. Das hieße automatisch, dass auch Kassenberichte angefertigt werden müssen.

Wenn du Land- oder Forstwirt bist, musst du ebenfalls Kassenberichte erstellen. Jedoch gilt auch hier die Ausnahme, dass bei einer Unterschreitung von 60.000 € Gewinn oder 600.000 € Umsatz keine Kassenberichte geführt werden müssen. Eine weitere Ausnahme gilt, wenn der Wert der genutzten Fläche unter 25.000 € liegt.

Wichtig: Keine Barzahlung - kein Kassenbuch

Natürlich steht fest, dass du kein Kassenbuch und somit auch keine Kassenberichte führen musst, wenn du keine Barzahlungen abwickelst. Wer jedoch über eine Ladenkasse bzw. Registrierkasse verfügt, muss Kassenberichte führen.

 

Übrigens: Du bist dir noch gar nicht sicher, welches Kassensystem du überhaupt verwenden möchtest? Dann kann dir bestimmt unsere Suchmaschine helfen.

Gibt es eine rechtliche Grundlage für den Kassenbericht?

Ja, die gibt es. Im wesentlichen findest du die rechtlichen Grundlagen hierzu im Steuerrecht. Wenn es zu einer Betriebsprüfung kommt, berufen sich die Prüfer meist genau auf diese Gesetzgebung. 

Zwei besonders wichtige Paragraphen möchten wir dir in diesem Beitrag an die Hand geben:

  • § 22 Abs. 1 Satz 1 UStG: Hier wird festgehalten, dass der Unternehmer zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, verpflichtet ist.
  • § 146 Abs. 1 Satz 2 AO: Dieser Paragraph beschreibt, dass Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden müssen.

Du siehst: Die Tageslosung Kasse birgt einige Fallstricke, von denen du wissen musst. Denn bei einer spontanen Betriebsprüfung kann es schnell zu Problemen kommen. Wenn du Schwierigkeiten mit den Behörden vermeiden willst, solltest du dich in jedem Fall mit dem Thema Kassensysteme beschäftigen.

 

Heutzutage sind Kassensysteme nämlich keine großen grauen Blöcke mehr. Sie können dir einiges an Arbeit abnehmen und sorgen gleichzeitig dafür, dass du sicher unterwegs bist.

Muss ich Einnahmen und Ausgaben wirklich täglich dokumentieren?

Glücklicherweise lässt uns das Gesetz in diesem Fall ein paar Spielräume. Schauen wir uns § 146 Abs. 1 Satz 2 AO an, fällt auf, dass hier nur von “sollen” gesprochen wird. Das heißt, eine Pflicht besteht nicht. 

 

Wenn Kassengeschäfte bei dir im Geschäft in der Regel nur nebenbei anfallen oder zwingende geschäftliche Gründe eine Buchung am selben Tag unmöglich machen, kannst du auf eine Dokumentation ausnahmsweise verzichten.

 

Wir raten dir jedoch trotzdem dazu, eine sorgfältige Aufzeichnung deiner Geschäftsvorfälle vorzunehmen. Denn bei einer Betriebsprüfung stehst du immer besser da, wenn du alle Einnahmen und Ausgaben korrekt belegen kannst.

Wozu ist ein Kassenbericht überhaupt notwendig?

Es gibt 2 grundsätzliche Argumente, die für den Kassenbericht sprechen:

 

  • die hohe Nachweiskraft deiner tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben (pro Tag)
  • der Nachweis zu den Bar-Einnahmen in deinem Geschäft

 

Allein die Tatsache, dass du durch einen Kassenbericht genau darüber informiert bist, welche täglichen Geschäftsvorfälle sich ergeben, macht einiges aus. Denn für den Betriebsprüfer ist besonders eine Sache wichtig: Die einfache Nachprüfbarkeit.

Tageslosung: Retrograd vs. Progrssiv

Wieder zwei Begriffe, dich nicht sonderlich eingängig sind. Keine Sorge, wir verraten dir, was es damit auf sich hat. 

 

Nochmal zur Wiederholung:

 

Ein Kassenbericht ist immer gleich aufgebaut. Zuerst wird der Kassenbestand am Ende des Tages ermittels. Hiervon werden sonstige Einlagen (z. B. Wechselgeld) subtrahiert. Addiert werden wiederum Privatentnahmen und sonstige Ausgaben. Von diesem Betrag ziehst du dann noch den Kassenbestand am Anfang des Tages ab. So ergibt sich die Tageslosung (auch: Bareinnahmen des Tages).

 

Diese Vorgehensweise ist retrograd. Es wird also erst mal der Kassenbestand ermittelt und dann zurückgerechnet. Eine progressive (also nach vorne gerichtete) Berechnung der Tageslosung wäre somit falsch.

Hier ein Beispiel, wie die Tageslosung NICHT ermittelt werden sollte:

  • Nimm den Kassenbestand am Anfang des Tages
  • Addiere sonstige Einlagen (z. B. Wechselgeld)
  • Subtrahiere Privatentnahmen und sonstige Ausgaben
  • Addiere den Kassenbestand am Ende des Tages
  • Das Ergebnis ist die Tageslosung (nicht korrekt)

Weitere Tipps für dich:

Bereitet dir auch die Verfahrensdokumentation Probleme? Dann können wir dir folgenden Blogbeitrag empfehlen: GoBD Verfahrensdokumentation – Einfach erklärt

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