Belegausgabepflicht Befreiung – Alle Informationen auf einen Blick

Belegausgabepflicht Befreiung

Das Kassengesetz bringt uns mit Jänner 2020 die neue Kassensicherungsverordnung. Ein wichtiger Punkt in dieser neuen Bestimmung ist die lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle einer Kasse. Diese Verordnung soll nun die Manipulation dieser digitalen Grundaufzeichnungen sichern. Doch viele Unternehmer stellen sich jetzt die Frage, wie man dieser neuen Bestimmung entkommen kann. Jeder hätte gerne eine Belegausgabepflicht Befreiung. Dazu findest du hier alle Informationen.

 

Wer hat Chancen auf eine Belegausgabepflicht Befreiung

 

Prinzipiell kann jeder Unternehmer einen Antrag auf Belegausgabepflicht Befreiung bei seinem zuständigen Finanzamt stellen. Dafür gibt es keine speziellen Erfordernisse wie dieser Antrag genau aussehen soll. Doch gleichzeitig ist es eine völlig andere Sache, ob dieser Antrag auf Ausnahme auch wirklich Chancen auf Erfolg hat.

 

Entsprechend dem § 148 der Abgabenordnung können die Finanzbehörden in einzelnen Fällen Ausnahmen erlauben. Der § 146 A Abs. 2 der Abgabenordnung legt fest, wann das geschehen darf. Im Großen und Ganzen nennt das Gesetz zwei wichtige Gründe für Ausnahmen. Einerseits geht es dabei um die Zumutbarkeit der Belegausgabepflicht an sich. Andererseits geht es um die Möglichkeit die Aufbewahrungspflichten erfüllen zu können.

 

Im Gesetzestext gibt es keine genauen Angaben was zumutbar ist. Es wird auch in keiner Weise erwähnt, wann die Aufbewahrungspflichten zu schwierig für einen Unternehmer sind. Das führt dazu, dass die Entscheidung ganz bei der Finanzbehörde liegt. Jeder einzelne Fall wird für sich selbst von den Beamten beurteilt. Danach kommt es jeweils zu einer sogenannten Einzelfallentscheidung.

 

Widerspruch gegen eine Ablehnung

 

Sollte diese individuelle Entscheidung gegen dein Unternehmen negativ ausgehen, hast du wie üblich die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Es hängt jedoch völlig vom Einzelfall ab, ob dieser Widerspruch überhaupt eine Chance auf Erfolg hat. Vielleicht ist es am besten, wenn du vorab mit deinem Steuerberater besprichst, ob er glaubt, dass du das bei der Finanzbehörde durchbringen kannst. 

 

In diesem Zusammenhang ist es wahrscheinlich empfehlenswert, wenn Ihr Steuerberater auch gleich den Text für den ersten Antrag entwirft. Da sich die Finanzbehörde jeden einzelnen Fall im Detail ansieht, hängt alles von diesem Text ab. Außerdem ist aufgrund dieser Tatsache zu erwarten, dass diese Entscheidungen eine Weile dauern. Damit rechnet anscheinend auch der Gesetzgeber. Daher hat er ermöglicht, dass solche Entscheidungen auch rückwirkend getroffen werden dürfen.

 

Wir sind auf jeden Fall der Meinung, dass du einen Antrag auf Belegausgabepflicht Befreiung stellen solltest. Überlege dir genau, ob du glaubst, dass diese permanente Ausgabe von Belegen deinen Kunden wirklich zumutbar ist. Stelle außerdem fest, ob die Aufbewahrung dieser Belege für dich überhaupt möglich ist. So kann sich schnell entscheiden, ob für dich ein Antrag auf Belegausgabepflicht Befreiung infrage kommt.

Kassensysteme der Zukunft