Belegausgabepflicht offene Ladenkasse – Darauf musst du jetzt achten

Geldkassette

Anfang 2020 ist die neue Kassensicherungsverordnung in Kraft getreten. Falls du Unternehmer bist, der noch keine moderne elektronische Registrierkasse verwendet, fragst du dich sicher, ob dich dieses neue Gesetz auch betrifft. Hier findest du nun alle Informationen, die du bei der Verwendung einer sogenannten offenen Ladenkasse in Bezug auf die neue Verordnung wissen müssen. Ohne Belegausgabepflicht offene Ladenkasse gesetzeskonform führen ist einfacher als gedacht.

Das ist eine offene Ladenkasse

Hierbei handelt es sich um eine Kasse, die keine elektronischen Aufzeichnungen macht. Darunter versteht man aber nicht nur die alte mechanische Kassa, in die man nur die Zahlen eintippen konnte. Auch die ersten digitalen Kassen, die nur eine Art Taschenrechner mit Kassenlade waren, sind offene Ladenkassen. Doch es geht noch viel weiter. Auch alle anderen Formen von Kassen die keinerlei technische Elemente haben, sind sogenannte offene Ladenkassen. Dazu gehören versperrbare Geldkassetten genauso wie einfache Kartons, in denen das Geld gelagert wird. Auch, wenn dein Laden so klein ist, dass du nur eine Geldbörse besitzt, in der das gesamte Geld aufbewahrt, wird, ist das eine offene Ladenkasse.

 

Das muss man bei einer offenen Ladenkasse alles beachten

Obwohl die Belegausgabepflicht offene Ladenkassen nicht betrifft, sind trotzdem gewisse Regeln einzuhalten. So erstellst du auch für die offene Ladenkasse einen Kassenbericht. In diesem Kassenbericht müssen alle Einnahmen und Ausgaben aus der Kassa genau verzeichnet sein. Darauf solltest du besonderen Wert legen. Denn eines ist sicher. Die Finanzbehörde liebt offene Ladenkasse nicht mehr. Das Ziel des Gesetzgebers ist es, dass alle Geschäfte sich mit elektronischen Registrierkassen ausrüsten. Daher solltest du auf deinen Kassenbericht besondere Aufmerksamkeit richten. In der nächsten Betriebsprüfung wird es hauptsächlich um deine offene Ladenkasse gehen.

 

Ohne Belegausgabepflicht offene Ladenkasse richtig führen

Laut einer Entscheidung aus dem Jahr 2016 durch den Bundesfinanzhof bist du nicht dazu verpflichtet ein Zählprotokoll für eine offene Ladenkasse zu führen. Trotzdem würden wir es empfehlen. Wenn du bei der nächsten Betriebsprüfung ungeschoren davon kommen willst, solltest du die offene Ladenkasse fast genauso führen als hättest du die Belegausgabepflicht. Dazu gehört ein genaues Datum zu jeden Vorgang. Damit sind nicht nur Kasseneinnahmen gemeint, sondern auch, wenn du aus der Kasse etwas entnimmst. Ebenso gehört eine genaue Bezeichnung, welche Produkte oder Dienstleistungen du geliefert hast, dazu. Außerdem solltest du zu jeder Kassenentnahme auch den genauen Grund vermerken. Das empfehlen wir nicht nur im Interesse der Einhaltung der Vorschriften, sondern auch in deinem eigenen besonderem Interesse. Zu den einzelnen Vorgängen solltest du die genauen Beträge, Steuersätze und Steuerbeträge anmerken. Auf diese Weise kannst du auch ohne Belegausgabepflicht offene Ladenkassen hervorragend führen.


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